Auf dem Weg zum Becher © Karin Leichter

Bereits seit 150 Jahren kümmern sich die Alpenvereine um die Erschließung der Bergwelt. War es zuerst der Neubau von Wegen zu den neu errichteten Hütten, zu Übergängen und zu Gipfeln, liegt aktuell das Augenmerk auf der Instandhaltung der bestehenden Infrastrukturen.

Heute gibt es in Südtirol rund 16.000 km markierte Wander- und Bergwege, wovon rund 6.000 km von den einzelnen AVS-Sektionen und Ortsstellen betreut werden. Um die anderen Wege kümmern sich Tourismusvereine, der CAI Alto Adige sowie die Natur- und Nationalparkverwaltungen.

Zunehmend werden die Wege auch von anderen Nutzergruppen, v.a. Mountainbiker, beansprucht. Der AVS setzt sich für einen gegenseitigen respektvollen Umgang aller Wegenutzer ein, wobei eine Lenkung der Nutzer das Ziel sein soll und Verbote nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Ehrenamtliche Leistungen in den AVS-Sektionen

Der Bau und die Instandhaltung von Wegen und Steigen ist eine der Grundkompetenzen der Alpenvereine. Dementsprechend sind „Förderung, Pflege und Unterhalt des AVS-Wegenetzes“ als Ziele im Leitbild des AVS festgehalten.

Die Wegereferenten bzw. Wegewarte der Sektionen oder Ortsstellen übernehmen diese Aufgabe ehrenamtlich und sorgen dafür, dass die Wege markiert, beschildert und gut begehbar sind. In vielen Sektionen und Ortsstellen werden sie von Wegepaten unterstützt. Wegepaten sind meist für bestimmte Wege oder Wegabschnitte zuständig, gehen diese nach Möglichkeit mehrmals jährlich ab und führen kleinere Wartungsarabeiten selber durch. Fallen größere Arbeiten an, dann informieren sie den Wegewart.

Markierer © Karin Leichter, ein Weg wird gerichtet © AVS Pfitsch, neue Schilder werden montiert © Karin Leichter, Wegearbeit ist harte Arbeit © AVS Ahrntal

Gesetzliche Regelung der Wanderwege

Mit 1. Jänner 2017 ist in Südtirol eine gesetzliche Regelung mit entsprechender Vereinbarung in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Abkommen zwischen Land Südtirol, AVS, CAI, Landesverband der Tourismusvereine und Südtiroler Bauernbund zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol. Damit werden erstmals die Funktion sowie die Leistungen der „Wegehalter“ rechtlich anerkannt. Mit der Zeit wurden verschiedene Änderungsvorschläge seitens der Wegepartner eingebracht, welche von der Landesregierung am 20.12.2022 mit Beschluss genehmigt wurden.

Die jeweiligen Wegehalter sind für die ordentliche Instandhaltung der in einem offiziellen Verzeichnis eingetragenen Wanderwege zuständig sind. So  halten sie u.a. die Auskehren instand, bessern Stufen aus, schneiden Gehölze zurück und kümmern sich um die Markierung und Beschilderung der Wege.

Damit Markierung und Beschilderung südtirolweit auch einheitlich sind, haben die Wegehalter gemeinsam Markierungsrichtlinien erarbeitet. Diese wurden am 19.03.2019 von der Landesregierung beschlossen und sind nun von den Wegehaltern entsprechend anzuwenden.

Die außerordentliche Instandhaltung – also jene Arbeiten bei denen größere Schäden behoben werden müssen und damit auch oftmals Maschinen zum Einsatz kommen – übernehmen die Forstinspektorate.

Das offizielle Verzeichnis der Wanderwege wird von der Landesabteilung für Forstwirtschaft geführt und im Geobrowser des Landes veröffentlicht.

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