Mit 1. Jänner 2017 ist in Südtirol eine gesetzliche Regelung mit entsprechender Vereinbarung in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Abkommen zwischen Land Südtirol, AVS, CAI, Landesverband der Tourismusvereine und Südtiroler Bauernbund zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege in Südtirol. Damit werden erstmals die Funktion sowie die Leistungen der „Wegehalter“ rechtlich anerkannt. Mit der Zeit wurden verschiedene Änderungsvorschläge seitens der Wegepartner eingebracht, welche von der Landesregierung am 20.12.2022 mit Beschluss genehmigt wurden.
Die jeweiligen Wegehalter sind für die ordentliche Instandhaltung der in einem offiziellen Verzeichnis eingetragenen Wanderwege zuständig sind. So halten sie u.a. die Auskehren instand, bessern Stufen aus, schneiden Gehölze zurück und kümmern sich um die Markierung und Beschilderung der Wege.
Damit Markierung und Beschilderung südtirolweit auch einheitlich sind, haben die Wegehalter gemeinsam Markierungsrichtlinien erarbeitet. Diese wurden am 19.03.2019 von der Landesregierung beschlossen und sind nun von den Wegehaltern entsprechend anzuwenden.
Die außerordentliche Instandhaltung – also jene Arbeiten bei denen größere Schäden behoben werden müssen und damit auch oftmals Maschinen zum Einsatz kommen – übernehmen die Forstinspektorate.
Das offizielle Verzeichnis der Wanderwege wird von der Landesabteilung für Forstwirtschaft geführt und im Geobrowser des Landes veröffentlicht.