Bergstation Seilbahn Tiers © Archiv Dachverband

Südtirols Umwelt- und Bergsportvereine gehen gerichtlich gegen die Tierser Seilbahn vor. Die fünf Vereine fechten jenen Akt vor dem Bozner Verwaltungsgericht an, mit dem die knapp 1.000 Kubik illegal gebaute Kubatur saniert wurde. Denn der für die Tierser Seilbahn angewandte Trick dürfe landauf landab nicht Schule machen, so Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband.

Bozen, 20. Februar 2023

Gemeinsame Medienmitteilung von Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband Südtirol

Die Vorgeschichte ist bekannt: Damit der Bau der Bahn auf die Frommer Alm überhaupt möglich war, mussten die privaten Investoren eine landschaftsrechtliche Genehmigung einholen – und zwar vor Baubeginn. In der Bauphase wurde aus der einfachen Seilbahn eine Cabrio-Bahn, weshalb an der Tal- und Bergstation insgesamt 973 Kubikmeter mehr ohne Genehmigung errichtet wurden und weiterer Boden versiegelt wurde – mit der entsprechenden zusätzlichen Beeinträchtigung der einzigartigen und fragilen Landschaft am Fuße des Rosengartens.
Das Gesetz für Raum und Landschaft sieht – wie im restlichen Italien – vor, dass landschaftsrechtliche Genehmigungen im Nachhinein nicht ausgestellt werden können. Ohne landschaftsrechtliche Genehmigungen muss der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Daher haben sich private Investoren, Gemeinden und Land auf einen Trick geeinigt: Bauvolumen wurde unzugänglich gemacht, womit das effektiv nutzbare Volumen wieder der Genehmigung entsprach, so als ob das Landschaftsbild nicht zusätzlich beeinträchtigt worden wäre.

Gemeinsamer Rekurs

Südtirols Umwelt- und Bergsportvereine fürchten jetzt, dass dieser Trick Schule macht – und wenden sich daher gemeinsam an das Verwaltungsgericht. Denn die ursprüngliche Landschaft wird nicht wiederhergestellt, indem Volumen aufgefüllt und verschlossen wird. Würde diese Praxis in Zukunft im ganzen Land angewandt, so würde manch einer wohl so bauen, wie er bzw. sie will. Und falls das Bauvergehen entdeckt werden würde, einfach einige Räume verschließen.

Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband ersuchen das Gericht aber auch die Frage zu klären, wo das von der Landesregierung ursprünglich an den Bau der Seilbahn geknüpfte Mobilitätskonzept für den Nigerpass bleibt. Das Konzept wurde bis dato nicht erarbeitet, geschweige denn umgesetzt. So wollte man den Nigerpass vom touristischen, motorisierten Individualverkehr entlasten. Die Seilbahn dagegen wurde bereits gebaut, und zwar sogar in größerem Umfang als ursprünglich genehmigt. Es wird Sache des Gerichts sein, zu entscheiden, ob das, was getan wurde, rechtmäßig ist oder nicht.

Die Verbände appellieren an interessierte Bürger: innen, diese Klage zu unterstützen, und bieten die Möglichkeit an, sich mit einer Spende an einen der Verbände an der Klage zu beteiligen, wobei sie auch daran erinnern, dass diese Seilbahn mit einem nicht rückzahlbaren Beitrag von 11,3 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde.