Stütze der Seilbahn © AVS
Die Umwelt- und Bergsportvereine haben vor dem Bozner Verwaltungsgericht jenen Akt angefochten, mit dem die knapp 1.000 Kubik illegal gebaute Kubatur saniert wurden. Da für die Anlage ein öffentlicher Zuschuss in Höhe von 75% der Baukosten bewilligt worden war, stellten die fünf Organisationen auch einen Antrag auf Akteneinsicht beim Landesamt für Mobilität. Aus den Unterlagen geht jetzt hervor, dass das Land den Betrag von 11 Millionen Euro in der Zwischenzeit bereits ausgezahlt hat – trotz Rekurs.
Bozen, 18.04.2023
Gemeinsame Pressemitteilung von Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband Südtirol zu den vorzeitig ausbezahlten Millionen für die Seilbahn Tiers-Frommer Alm
Im Umweltvorbericht zur Seilbahn hieß es noch: „Insgesamt ist die Eingriffserheblichkeit für das Schutzgut Landschaft mittel“. In der Bauphase wurde allerdings aus der einfachen Seilbahn eine Cabrio-Bahn, weshalb an der Tal- und Bergstation insgesamt 973 Kubikmeter mehr ohne Genehmigung errichtet wurden und weiterer Boden versiegelt wurde – mit der entsprechenden zusätzlichen Beeinträchtigung der einzigartigen und fragilen Landschaft am Fuße des Rosengartens. Die Umwelt- und Bergsportverbände haben in Folge beim Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht. Zugleich haben Mountain Wilderness, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, AVS, CAI und Heimatpflegeverband die Akten zur Beitragsvergabe eingesehen. Das Land hatte einen Zuschuss von öffentlichen Geldern in der Höhe von 11,3 Millionen Euro bei einer Gesamtinvestition von 15,8 Millionen Euro bewilligt. Dies entspricht einem Beitrag von 75%.
Die Umwelt- und Alpenvereine kritisieren in einer gemeinsamen Aussendung das Vorgehen der öffentlichen Hand, die in ungerechtfertigter Eile den enormen Beitrag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ausbezahlt hat und damit einer völlig anormalen Praxis folgt. Eigentlich hätte die öffentliche Hand den Beitrag erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist auszahlen müssen. Sollte das regionale Verwaltungsgericht den baulichen und landschaftlichen Missbrauch anerkennen, müsste der öffentliche Beitrag zwangsläufig zurückgenommen werden. Die fünf Organisationen fragen sich, wie dieser Beitrag je zurückgegeben werden kann, nachdem er bereits für den illegalen Bau der Anlage ausgegeben wurde? Und was wird der Rechnungshof zu dieser bizarren Verwendung öffentlicher Gelder sagen?
Diese Fragen stellen die Umwelt- und Alpenvereine der Landesregierung und fordern: Die Seilbahn Tiers-Frommer Alm darf nicht Schule machen.