Ab wann ist die Mitgliedschaft gültig?
Die Mitgliedschaft und auch der Versicherungsschutz sind ab dem Tag nach der Einzahlung gültig. Die schnellste Variante ist die Bezahlung mittels Kreditkarte. Bei der automatischen Abbuchung mittels SEPA-Lastschrift ist die Mitgliedschaft ebenso einen Tag nach Einreichung des Formulars gültig, auch wenn der Beitrag durch die Bearbeitung der Bank erst später vom Konto abgebucht werden kann. Bei einer normalen Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis wir die Zahlung erhalten und die Mitgliedschaft aktiviert werden kann.
Gibt es eine Familienmitgliedschaft?
Nein. Die Mitgliedschaft inklusive Versicherung ist persönlich und jedes Familienmitglied muss angemeldet werden. Allerdings bezahlen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lediglich € 15. Wenn der Mitgliedsbeitrag für zwei minderjährige Mitglieder bezahlt wird, dann ist das dritte, und jedes weitere minderjährige Kind in dieser Familie vom Betrag befreit.
Wie kann ich meine Familienmitglieder im Alpenverein hinzufügen?
Du kannst Familienmitglieder, welche selbst noch nicht Alpenvereins-Mitglied sind, über das Serviceportal „mein.alpenverein“ hinzufügen. Wenn du noch nicht auf mein.alpenverein registriert bist, so kannst du dies mit deinen persönlichen Mitgliederdaten tun. Unter dem Reiter „Familie“ können Familienmitglieder im Familienverbund hinzugefügt werden. Hier der Link zu mein.alpenverein: Anmelden – Alpenverein Südtirol
Kann ich mein minderjähriges Kind auch als Einzelmitglied anmelden?
Ja, ein Kind kann auch einzeln als Mitglied angemeldet werden. Dazu müssenaber bei der Registrierung die Kontaktdaten eines Erziehungsberechtigen angegeben werden, diese Person ist dann kein Mitglied aber als Kontakt im System registriert.
Vorteilsaktion
Jegliche Zahlungen, die ab dem 01.10. eingehen, gelten automatisch für das kommende Jahr. Wenn eine Neu-Mitgliedschaft ab dem 01.10. des Jahres abgeschlossen wird, dann gilt die Alpenvereins-Mitgliedschaft für den Rest des aktuellen Kalenderjahres und für das gesamte folgende Jahr.
Was wenn der Mitgliedsbeitrag durch eine SEPA-Lastschrift bereits automatisch abgebucht wurde?
Grundsätzlich hat man als Kontoinhaber nach der erfolgten Abbuchung bis zu 8 Wochen Zeit, die Abbuchung zu widerrufen. Das kann bei der eigenen Bank beantragt werden.
Bei Überweisungen oder Freccia-Zahlungen ist eine Rückerstattung nach Einzahlung nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn der Mitgliedsbeitrag doppelt bezahlt wird?
Wenn der Mitgliedsbeitrag doppelt überwiesen wird, wir die Zahlung aber eindeutig einem Mitglied zuweisen können (richtiger Name und richtige Mitgliedsnummer) dann wird der Betrag für das nächste Jahr gutgeschrieben. Das Mitglied erhält dann gegen Jahresende den Zahlschein für das kommende Jahr mit 0 € bzw. den Restbetrag.
Wenn die Zahlung, auf Grund unzureichender Angaben bei der Überweisung, nicht zugewiesen werden kann, dann wird der Betrag zurücküberwiesen.
Wie lange gilt die Mitgliedschaft?
Um alle Vorteile der AVS-Mitgliedschaft ohne Unterbrechung nutzen zu können, muss der Beitrag bis zum 31.12 eingezahlt werden. Aus Kulanzgründen bleibt der AVS-Versicherungsschutz bis zum 31.01. gültig, sofern der Mitgliedsbeitrag innerhalb 31.01. Bezahlt wurde. Wenn die Einzahlung nach dem 31.01. gemacht wird, dann ist die Mitgliedschaft und die Versicherung vom 01.01 bis einen Tag nach der Einzahlung unterbrochen.
Braucht jedes Mitglied ein eigenes Benutzerprofil?
Nein, grundsätzlich reicht ein Benutzerprofil pro Familie. Man kann über ein einzelnes Profil die Daten von jedem Familienmitglied einsehen und verwalten. (Mitgliedskarte herunterladen, zu Kursen anmelden…)
Was wenn jemand nicht unter meiner „Familie“ aufscheint?
Im persönlichen Bereich unter dem Unterpunkt „Familie“ scheint nur derjenige auf, der in unserem System auch zusammengelegt ist. Über diesen Unterpunkt kann man selbst ein bereits bestehendes AVS-Mitglied zur Familie hinzufügen oder auch ein neues AVS-Mitglied erstellen, das dann automatisch auch Mitglied der Familie wird. Es gibt auch die Möglichkeit ein Familienmitglied als “Kontakt” zu registrieren, wenn z.B. die Mitgliedschaft und der online Account für ein Kind bereits besteht, aber für die Kursanmeldung ein Erziehungsberechtigter eingetragen werden muss.
Muss ein Erziehungsberechtigter die Mitgliedschaft abschließen?
Nein, die Mitgliedschaft kann auch nur für ein Kind abgeschlossen werden. Wichtig ist hierbei, dass sich ein Erwachsener als Erziehungsberechtigter registriert. Es ist aber nicht notwendig, eine Mitgliedschaft abzuschließen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine nichterfolgte Zahlung stellt keine rechtlich gültige Kündigung der Mitgliedschaft dar. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen und kann jederzeit an office@alpenverein.it oder an mitglieder@alpenverein.it gesendet werden.
Wenn ein SEPA-Mandat eingerichtet ist, dann wird der Mitgliedsbeitrag jährlich am 31. Dezember abgebucht.
Bis wann muss die Mitgliedschaft gekündigt werden?
Eine Kündigung kann jederzeit schriftlich eingereicht werden.
Für jegliche Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Registrierung kannst du dich gerne telefonisch melden unter 0471 978141 oder per Mail an office@alpenverein.it oder mitglieder@alpenverein.it wenden