Die Weiterbildungsregelung für alpine Führungskräfte

Als Alpine Führungskraft des AVS hat man eine große Verantwortung. Unterwegs am Berg mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Erwachsenen oder Senioren und bei der Tätigkeit in den Kletterhallen ist man immer gefordert. Durch eine gute Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung will der AVS seine Ehrenamtlichen darauf gut vorbereiten.

Das jährliche Angebot der Weiterbildung ist vielfältig, um ein möglichst breites Programm zur Auswahl anzubieten. Die Vermittlung aktueller Lehrmeinungen und die Auseinandersetzung mit alpintechnischen Inhalten stehen zwar im Vordergrund, doch auch die Vernetzung und der Austausch mit Gleichgesinnten werden nicht außer Acht gelassen. Besonders für die alpinen Führungskräfte sind auch Gemeinschaftstouren wertvoll, um die Tätigkeiten und Herausforderungen anderer Sektionen kennenzulernen und möglicherweise den einen oder anderen Tipp mitzunehmen.

Eine regelmäßige Weiterbildung ist im Leben immer wichtig und nicht nur eine persönliche Bereicherung, sondern im alpinen Bereich sowie beim Sportklettern auch ein Beitrag zur Risikominimierung. Die Kosten der Weiterbildung werden von der AVS-Landesleitung und der jeweiligen Sektion/Ortsstelle gemeinsam übernommen.

Da es immer wieder Fragen zur Weiterbildungsregelung gibt, werden die wichtigsten hier beantwortet:

 

Wer ist von der Weiterbildungsregelung des AVS betroffen?

Alpine Führungskräfte sind alle jene Funktionäre, die am Berg und in den Kletterhallen mit Mitgliedern als Leiter:innen unterwegs bzw. tätig sind und eine entsprechende Ausbildung besucht haben:

  • Jugendleiter:innen
  • Familiengruppenleiter:innen
  • Tourenleiter:innen
  • Wanderführer:innen-AVS
  • Gruppenleiter:innen Schnee
  • Gruppenleiter:innen Schneeschuhwandern
  • Gruppenleiter:innen Fels- und Klettersteig
  • Gruppenleiter:innen Mountainbike
  • Übungsleiter:innen Sportklettern

Wie ist die Weiterbildungsregelung definiert?

Die Weiterbildungsregelung des AVS sieht für alle alpinen Führungskräfte im Zyklus von zwei Jahren den Besuch von zwei Weiterbildungstagen vor. Davon sollte alle sechs Jahre mindestens ein Weiterbildungstag zum Thema Erste-Hilfe besucht werden. Zudem ist der jährliche Tätigkeitsnachweis der Sektion/Ortsstelle nötig, um aktiv zu bleiben.

Wo finde ich den aktuellen Status meiner Weiterbildungsregelung?

Im persönlichen Profil auf www.alpenverein.it findest du unter dem Menüpunkt [Weiterbildung] alle wichtigen Informationen:

  • Dein individuelles Prüfdatum
  • Dein aktueller Weiterbildungsstatus
  • Ob der Tätigkeitsnachweis von deiner Sektion/Ortsstelle vergeben wurde

Was ist der jährliche Tätigkeitsnachweis?

Die Sektionen/Ortsstellen vergeben jährlich allen aktiven alpinen Führungskräften den Tätigkeitsnachweis. Sind die Voraussetzungen “zwei Tage Weiterbildung” und “Tätigkeitsnachweis” erfüllt, bleibst du aktiv.

Ist der Erste-Hilfe-Tag zusätzlich zu besuchen?

Nein! Hier handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Tag. Es geht immer nur um zwei Tage innerhalb zwei Jahren. Es wird aber allen empfohlen, besonders beim Thema Erste-Hilfe ständig das eigene Wissen aufzufrischen.

Ab wann beginnt die Berechnung der Weiterbildungsregelung?

Während der Grundausbildung und für die darauffolgenden zwei Jahre sind neue alpine Führungskräfte von der Weiterbildung befreit. Danach beginnt der persönliche Zweijahreszyklus, berechnet auf das Datum der zuletzt erhaltenen Funktion welche der Weiterbildungsregelung unterliegt.

Was ist, wenn ich zwei oder mehrere Funktionen habe?

Es sind auch bei mehreren Funktionen NUR zwei Tage Weiterbildung erforderlich. Das Angebot ist sehr umfassend. Es liegt in der Verantwortung und im Interesse eines jeden einzelnen, das Richtige auszuwählen. Selbstverständlich können auch mehrere Weiterbildungen besucht werden. Bist du z.B. Tourenleiter:in und Übungsleiter:in Sportklettern, könnte es von Vorteil sein, eine Weiterbildung zum Thema Skitour und einen Tag “Update Kletterkurse halten” zu absolvieren.

Werden externe Erste-Hilfe-Kurse anerkannt?

Es werden nur die Erste-Hilfe-Kurse der beruflichen Wanderleiter:innen anerkannt, da diese mit denselben Referenten abgehalten und die selben Inhalten vermittelt werden. Ziel der Erste-Hilfe-Weiterbildung ist, jene Aspekte zu vermitteln und praktisch zu üben, die für Leiter:innen einer Gruppe wichtig sind. Der AVS bietet zudem die Weiterbildungen spezifisch für die Zielgruppen Kinder & Jugendliche, Erwachsene am Berg oder Sportklettern an. Somit werden normale Erste-Hilfe-Kurse nicht anerkannt. Falls du einen spezifischen Erste-Hilfe-Kurs bei einer anderen externen Institution gemacht hast, schicke uns die Teilnahmebestätigung. Wir klären intern ab, ob der Kurs als Weiterbildung anerkannt wird oder nicht.

Was ist mit BRD-Mitgliedern?

Aktiven BRD-Mitgliedern wird ein Tag Weiterbildung automatisch anerkannt, da sie bereits sehr viele Kurse im technischen Bereich aber auch zum Thema Erste-Hilfe besuchen müssen. Dennoch müssen auch BRD-Mitglieder einen Weiterbildungstag im zwei Jahreszyklus besuchen, da sie auch als Leiter:innen von AVS-Gruppen eine große Verantwortung haben.

Haben CNSAS-Mitglieder dieselben Vorteile wie BRD-Mitglieder?

Ja. Aber Achtung: Im Vereinsverwaltungsprogramm des AVS sind nur BRD-Mitglieder automatisch erfasst. CNSAS-Mitglieder müssen uns jährlich eine Bestätigung übermitteln, dass sie aktive Bergretter:innen sind. Ein E-Mail an ausbildung@alpenverein.it mit der entsprechenden Eigenerklärung genügt.

Welche Weiterbildungen von externen Institutionen werden anerkannt?

Im Bereich Sportklettern werden eingetragenen FASI-Funktionären automatisch zwei Tage Weiterbildung anerkannt, da dort entsprechende Weiterbildungen verpflichtend sind.

Aktive (gewerbliche) Wanderleiter:innen müssen über die Berufskammer verpflichtend Weiterbildungen besuchen, welche von uns anerkannt werden. Hierfür bitte die Teilnahmebestätigung der jeweiligen Kurse an ausbildung@alpenverein.it senden.

Was zählt sonst noch als Weiterbildung?

Im Rahmen der Jahresversammlungen der verschiedenen alpinen Führungskräfte werden fachspezifische Vorträge/Weiterbildungen angeboten, welche je nach Dauer als halber bzw. ganzer Tag anerkannt werden. Nimmst du z.B. regelmäßig am Jahrestreffen der Tourenleiter:innen teil, hast du die Weiterbildungsregelung bereits erfüllt, da jedes Jahr vor der Versammlung Workshops zu spezifischen Themen angeboten werden.

Was passiert, wenn ich keine Weiterbildung besuche? Wann werde ich abgemeldet?

Das System überprüft laufend jeden Weiterbildungsstatus. Hast du 6 Monate vor Ablauf deines Fälligkeitsdatums die Weiterbildungsregelung nicht erfüllt, startet der automatische Email-Verkehr des Systems. Diese Mitteilungen werden 6 Monate und 3 Monate vor Fälligkeitsdatum mit dem Hinweis verschickt, dass die Weiterbildung demnächst verfällt und was noch erfüllt werden muss.

Diese Mitteilungen erhalten:

  • du als alpine Führungskraft
  • der Ausbildungswart bzw. deine Sektion bzw. Ortsstelle

Ist am effektiven Fälligkeitsdatum die Weiterbildung nicht erfüllt, werden deine Funktionen als alpine Führungskraft auf inaktiv gesetzt, bis du wieder eine Weiterbildung besucht hast und somit wieder aktiv bist.

Was sind die Konsequenzen, wenn ich inaktiv bin? Darf ich noch Aktionen für meine Sektion/Ortsstelle organisieren und begleiten?

Du kannst auch weiterhin für deine Sektion/Ortsstelle Touren begleiten und Tätigkeiten durchführen. Beim nächsten Druck der AVS-Mitgliedskarte scheint deine Funktion nicht mehr auf und möglicherweise kommst du nicht mehr in den Genuss der 5+1 Regelung für Gruppenleiter:innen auf Alpenvereins Schutzhütten (ÖAV, DAV, AVS). Die AVS-Haftpflichtversicherung ist für alle AVS-Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit dieselbe, bleibt also aktiv. Auch für dich selbst bist du bei Unfällen für Bergungskosten und medizinische Erstversorgung weiterhin versichert.

Damit die gesetzlich notwendige “Unfallversicherung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen” weiterhin  gewährleistet ist, muss dich deine Sektion/Ortsstelle im AVS-Verwaltungsprogramm mit der Funktion  “Gelegentlicher Mitarbeiter” eintragen.

Da du aber eine fundierte Ausbildung absolviert und eine tolle, ehrenamtliche Funktion erlangt hast, wäre es schade, deine Funktion nicht weiterzuführen. Zudem verpasst du die Chance, interessante Weiterbildungen besuchen zu können.

Ich hatte aus persönlichen Gründen keine Möglichkeit, eine Weiterbildung zu besuchen und sollte bei meinem Fälligkeitsdatum nicht abgemeldet werden. Was kann ich tun?

Das System der AVS-Vereinsverwaltungssoftware kann nur nach programmierten Regeln und Abläufen arbeiten. Es erleichtert in einem Verein mit 80.000 Mitgliedern und über 5.000 Funktionären sehr viele Arbeitsprozesse, aber natürlich dürfen wir die zwischenmenschlichen Beziehungen nicht vergessen! Wenn du ein Problem hast, rufe uns an bzw. schreibe uns! Wir finden sicher gemeinsam eine Lösung! Dafür sind wir im Ausbildungsbüro des AVS für euch da!

Was ist, wenn meine Sektion selbst eine Weiterbildung zu einem bestimmten Thema organsiert?

Sofern uns die Sektion eine Teilnahmebestätigung und Teilnehmer:innenliste schickt und der Inhalt von den Referaten anerkannt wird, tragen wir die Weiterbildung ein. Dabei ist es zu empfehlen, dass die Sektion im Vorfeld mit dem Ausbildungsbüro solche Weiterbildungen bespricht, um evtl. Überschneidungen zu vermeiden (z.B. Terminüberschneidungen)

Können vermehrt Onlinekurse angeboten werden, die als Weiterbildung zählen?

Online wird nur die Schulung zu alpenvereinaktiv.com als Weiterbildung angeboten, da unsere Aktivitäten stets im Freien oder in der Halle stattfinden. Zudem möchten wir den Austausch und das Zusammenkommen der Funktionär:innen fördern. Wir sind bemüht, in allen Landesteilen Weiterbildungen anzubieten, damit ihr nicht immer weit fahren müsst. Neue Ideen, auch für Online-Schulungen sind natürlich willkommen. Generell sind die Referate über jede Idee für neue Weiterbildungen dankbar und versuchen, auf eure Bedürfnisse einzugehen!

Kontakt Ausbildungsbüro AVS:

Tel.: 0039 0471 053195

Email: ausbildung@alpenverein.it