Was ist die AVS-Versicherung?
In der AVS-Mitgliedschaft ist eine Freizeit-Unfallversicherung inkludiert. Sie gilt weltweit mit wenigen Ausnahmen und deckt die medizinische Erstversorgung im In- und Ausland, Bergungen im In- und Ausland, Verlegungen im Inland und Rückholung aus dem Ausland bei medizinischen Notfällen und Überführung im Todesfall.
Die AVS-Versicherung greift, wenn Mitglieder sonst keine Versicherung für den Unfall haben.
Es ist nicht möglich, Leistungen bei der Versicherung dazuzubuchen oder auszuschließen, sie ist Teil der AVS-Mitgliedschaft und nicht abänderbar.
Wie lange ist die AVS-Versicherung gültig?
Die AVS-Versicherung gilt bei Neumitgliedern ab dem Tag nach der Einzahlung des Mitgliedsbeitrags bis zum Ende des Kalenderjahres. Im Herbst bekommen bestehende Mitglieder das Beitragsvorschreiben mit der Zahlungsaufforderung für den Mitgliedsbeitrag des kommenden Jahres zugeschickt.
Die Mitgliedschaft endet zwar am 31.12 eines jeden Jahres, für die Versicherung gilt der Jänner aber als Übergangszeit. D.h. wenn bestehende Mitglieder den Mitgliedsbeitrag bis zum 31.01 einzahlen, dann gilt die Versicherung auch im Jänner.
Was genau versteht man unter medizinischer Erstversorgung?
Darunter fallen Untersuchungen und Behandlungen in den ersten 24h nach dem Unfall, die der Diagnose und Heilung dienen.
Beispiele hierfür:
- Erstvisite
- MRT
- CT
- Röntgen
- Schiene
- Gips
- Wundnaht
Die Erstversorgung kann in einem öffentlichen Krankenhaus oder in einer Privatklinik durchgeführt werden.
Was fällt unter Bergung?
Als Bergungskosten werden Kosten angesehen, die bei Unfall oder Bergnot für die Suche und den Transport ins Krankenhaus oder aus einer gefährlichen Situation anfallen.
Beispiele:
- Rettungshubschrauber
- Bergrettung (verrechnet im Ausland häufig die Einsätze)
- Pistenrettung
Die Bergung muss von einer offiziellen Rettungsorganisation durchgeführt werden.
Was gilt als Inland, was als Ausland? Wie sollen Studierende im Ausland vorgehen, wie Arbeitende Personen?
Die AVS-Versicherung gilt in den ersten 8 Wochen eines Auslandsaufenthalts. Als Ausland sind alle Lander definiert, außer jenes Land, welches das Mitglied beim AVS als Wohnsitz angegeben hat.
Es gibt beim AVS die Möglichkeit einer Mitgliedschaft mit Auslandsanschrift. Diese ist für Mitglieder sinnvoll, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben (AIRE-Eintragung) oder nicht regelmäßig nach spätestens 8 Wochen nach Südtirol kommen.
Wie funktioniert die Rückholung aus dem Ausland? Warum muss vor einer Rückholung die TAA kontaktiert werden?
Die Rückholung aus dem Ausland bei medizinischen Notfällen oder Tod wird über die Tyrol Air Ambulance (TAA) abgewickelt. Sie ist rund um die Uhr erreichbar, hat eigene Flugzeuge und klärt mit den Ärzten und Behörden vor Ort den Rücktransport ab. Im Falle eines nötigen Rücktransportes, daher bitte direkt an die TAA wenden: +43 512 22 4 22. Die Nummer steht auch auf der Mitgliedskarte. Die Kosten werden direkt von der TAA an die Versicherung verrechnet
Wie ist bei einer Verlegung im Inland vorzugehen?
Auch eine Verlegung innerhalb des Heimatlandes bei medizinischen Notfällen kann von der TAA abgewickelt werden.
Häufig ist es in solchen Fällen aber sinnvoller, die Verlegung mit dem Weisen Kreuz zu machen. Dafür muss beim Weisen Kreuz ein Kostenvoranschlag für den Transport eingeholt werden und dieser an den AVS geschickt werden, der dann wiederum bei der Versicherung die Autorisierung einholt. Die Rückerstattung erfolgt wie bei einer normalen Schadensmeldung.
Ohne vorige Autorisierung werden maximal 750€ erstattet.
Welche Länder oder Regionen und Höhenlage sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen vom weltweiten Versicherungsschutz sind Gebiete südlich des Südpolarkreises und nördlich des Nordpolarkreises, mit Ausnahme der Staatsgebiete von Norwegen, Schweden und Finnland. D.h. der AVS-Versicherungsschutz gilt in diesen drei Ländern auch nördlich des Polarkreises.
Zudem gilt der Versicherungsschutz nur bis auf eine Höhe von 6.000 m über dem Meer.
Wie funktioniert das Einreichen einer Schadensmeldung?
Die Schadenmeldung erfolgt bis zu einem Jahr nach dem Unfall über den AVS (office@alpenverein.it, persönlich oder per Post). Für eine vollständige Meldung braucht es:
- Schadensformular – bitte vollständig ausfüllen und auf den letzten beiden Seiten die Datenschutzbestimmungen unterschreiben
- Rechnung
- Arztbericht
Bitte die Schadensmeldung erst einreichen, sobald alle Rechnungen vorhanden sind. Nachreichungen sind häufig kompliziert.
Es werden keine Originaldokumente benötigt, Scans oder Kopien reichen.
Wie funktioniert die Versicherung für Familien und Partner?
Die AVS-Versicherung ist an die Mitgliedschaft geknüpft und daher persönlich, Familienangehörige sind nicht automatisch mitversichert, sondern müssen eine eigene Mitgliedschaft haben.
Bin ich bei Vereinstätigkeiten besser versichert?
Ja, bei Vereinstätigkeit, also Touren, Kurse und Veranstaltungen, die vom AVS organisiert werden, gilt neben der Freizeitversicherung auch noch eine Haftpflichtversicherung.
Bin ich mit der AVS-Mitgliedschaft haftpflichtversichert?
Nein, Haftpflichtversicherung gilt nur bei Vereinstätigkeit, d.h. Touren, Kursen und Veranstaltungen, welche der AVS organisiert.
Bei privaten Freizeitaktivitäten, z.B. Skifahren auf der Piste, gilt die AVS-Haftpflichtversicherung nicht.
Muss ich die Rechnung selbst bezahlen?
Ja, die AVS-Versicherung erstattet die Kosten zurück, Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, angefallene Rechnungen zu begleichen.
Weitere Details und Ausschlüsse sind im Infofolder zusammengefasst. Bei Fragen kannst du dich gerne telefonisch unter 0471 978 141 melden oder per Mail an office@alpenverein.it.


