Nicht ohne meinen Helm: In den Rucksack aller Wintersportler, die in Skigebieten unterwegs sind, gehört ein Helm. Ab 2025/26 gilt die Helmpflicht, wer keinen dabei hat, dem drohen Strafen. @pixabay/Iva Balk
Ab der Wintersaison 2025/26 gilt in Italien eine Helmpflicht für alle Wintersportler. Das neue Gesetzesdekret 96/2025 erweitert die bisherige Regelung (nur bis 18 Jahre) auf alle Altersgruppen. Ein CE-zertifizierter Skihelm (EN 1077) ist vorgeschrieben.
Wer ist betroffen?
- Skifahrer und Snowboarder
- Pistentourengeher bei der Abfahrt auf Pisten
- Böcklfahrer und Rodler
- Alle, die sich auf Skipisten, Liften oder offiziellen Schlittenstrecken bewegen
Kontrollen und Strafen
- Kontrollen durch Sicherheitskräfte und Liftpersonal
- Geldstrafe bis 200 €
- Wiederholte Verstöße: Skipass-Sperre für 1–3 Tage
FAQ zur Helmpflicht
- Ab wann gilt die Helmpflicht?
Seit der Wintersaison 2025/26. - Welche Helme sind erlaubt?
Nur CE-zertifizierte Skihelme nach Norm EN 1077. - Gilt die Pflicht auch für Pistentouren und Böcklfahren?
Ja, für alle Wintersportarten. - Wer kontrolliert?
Sicherheitskräfte und Liftpersonal. - Welche Strafen drohen?
Bis zu 200 € Geldstrafe, ggf. Skipass-Sperre. - Gibt es weitere Pflichten?
Ja: Haftpflichtversicherung und Alkoholgrenze.
Tipp für Mitglieder: Helm immer dabeihaben – nicht nur in Skigebieten, sondern auch bei Skitouren im freien, alpinen Gelände und Rodelausflügen. So vermeidet ihr Strafen und sorgt für eure Sicherheit.



