Nicht ohne meinen Helm: In den Rucksack aller Wintersportler, die in Skigebieten unterwegs sind, gehört ein Helm. Ab 2025/26 gilt die Helmpflicht, wer keinen dabei hat, dem drohen Strafen. @pixabay/Iva Balk

Ab der Wintersaison 2025/26 gilt in Italien eine Helmpflicht für alle Wintersportler. Das neue Gesetzesdekret 96/2025 erweitert die bisherige Regelung (nur bis 18 Jahre) auf alle Altersgruppen. Ein CE-zertifizierter Skihelm (EN 1077) ist vorgeschrieben.

Wer ist betroffen?

  • Skifahrer und Snowboarder
  • Pistentourengeher bei der Abfahrt auf Pisten
  • Böcklfahrer und Rodler
  • Alle, die sich auf Skipisten, Liften oder offiziellen Schlittenstrecken bewegen
Kontrollen und Strafen

  • Kontrollen durch Sicherheitskräfte und Liftpersonal
  • Geldstrafe bis 200
  • Wiederholte Verstöße: Skipass-Sperre für 1–3 Tage
FAQ zur Helmpflicht

  1. Ab wann gilt die Helmpflicht?
    Seit der Wintersaison 2025/26.
  2. Welche Helme sind erlaubt?
    Nur CE-zertifizierte Skihelme nach Norm EN 1077.
  3. Gilt die Pflicht auch für Pistentouren und Böcklfahren?
    Ja, für alle Wintersportarten.
  4. Wer kontrolliert?
    Sicherheitskräfte und Liftpersonal.
  5. Welche Strafen drohen?
    Bis zu 200 € Geldstrafe, ggf. Skipass-Sperre.
  6. Gibt es weitere Pflichten?
    Ja: Haftpflichtversicherung und Alkoholgrenze.
Tipp für Mitglieder: Helm immer dabeihaben – nicht nur in Skigebieten, sondern auch bei Skitouren im freien, alpinen Gelände und Rodelausflügen. So vermeidet ihr Strafen und sorgt für eure Sicherheit.