Rieserfernerhütte © Martin Niedrist, AVS
Hüttentarife
Die Übernachtungspreise auf den Schutzhütten des AVS sind nach Kategorien gestaffelt. Es handelt es sich dabei um Rahmensätze, da die Hüttenpächter auch günstigere Preise gestalten können.
I. Kategorie:
Brixner Hütte, Hochfeilerhütte, Marteller Hütte, Oberetteshütte, Radlseehütte, Rieserfernerhütte, Schlernbödelehütte, Sesvennahütte, Tiefrastenhütte
II. Kategorie:
Dreischusterhütte, Meraner Hütte
Übernachtungspreise für Mitglieder 2024 | ||
I. Kategorie | II. Kategorie | |
Matratzenlager | ||
Erwachsene | 15,00 € | 14,00 € |
Jugendliche bis 18 | 7,00 € | 6,00 € |
Kinder bis 6 | 0,00 € | 0,00 € |
Mehrbettzimmer | ||
Erwachsene | 25,00 € | 24,00 € |
Jugendliche bis 18 | 13,00 € | 12,00 € |
Kinder bis 6 | 8,00 € | 7,00 € |
Zweibettzimmer | ||
Erwachsene | 36,00 € | 35,00 € |
Jugendliche bis 18 | 17,00 € | 16,00 € |
Kinder bis 6 | 10,00 € | 9,00 € |
Die Preise für Nicht-Mitglieder können den Hüttentarifen (siehe Download) entnommen werden.
Die Benutzung eines Hüttenschlafsackes ist Pflicht, ein solcher kann auch auf der Hütte gekauft werden (12,00 €).
Kostenlose Übernachtung
Kostenlos aufgenommen werden Angehörige der Bergrettungsdienste im Einsatz, Tourenbegleiter, Tourenführer, Ausbildner, Fachübungsleiter, Jugendführer, Jugendleiter und Familiengruppenleiter des ÖAV, DAV und AVS, wenn sie sich als solche ausweisen können und in ihrer Funktion mit einer Gruppe von mindestens fünf Personen unterwegs sind (5+1-Regelung) sowie Begleitpersonen von Menschen, die auf eine solche angewiesen sind (z.B. Blinde).
Infrastrukturbeitrag
Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, in den für Selbstversorgung vorgesehenen Bereichen. Tagesgäste entrichten bei Selbstversorgung für die Nutzung der Infrastruktur der Hütte 2,50 € und Nächtigungsgäste 5 €/Übernachtung.
Von diesen Beiträgen befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.