© pixabay
Seit 1. Jänner 2022 ist das neue Wintersportdekret in Kraft, das u. a. beim Skifahren auf Skipisten eine Haftpflichtversicherung für alle Wintersportler verpflichtend vorsieht. Damit gilt dies auch für Pistentourengeher oder für Skitourengeher, die nach der Skitour den letzten Teil über Pisten abfahren.
AVS-Haftpflichversicherung nur im Rahmen der Vereinstätigkeit
Achtung: Die AVS-Haftpflichtversicherung gilt nur bei organisierter Vereinstätigkeit. Wir weisen deshalb alle Mitglieder darauf hin, sich persönlich bei ihrer privaten Versicherung zu informieren oder, sofern noch keine Haftpflichtversicherung vorliegt, eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung mit dieser Risikodeckung abzuschließen.
Vereinbarung mit Tiroler Versicherung
Für diesen Fall konnten wir eine besondere Vereinbarung mit der Tiroler Versicherung abschließen, die jedem AVS-Mitglied bei Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung „Für’s Wohnen“ einen zusätzlichen Nachlass von 5 Prozent gewährt. Der Abschluss erfolgt dabei auf direktem Wege zwischen AVS-Mitglied und einer der 26 Vermittlungsstellen in Südtirol.
Bei Vereinbarung wird die Bestätigung dem Mitglied automatisch übermittelt.
Außerdem: Gesetzliche Neuerungen bei Notfallausrüstung und Skifahren unter Drogeneinfluss
Zusätzlich zur verpflichtenden Haftpflichtversicherung bringt das neue Wintersportgesetz zwei weitere Änderungen, die auch Ski- und Pistentourengeher, Schneeschuh- und Winterwanderer betreffen.
- Skitourengeher, Freerider, Schneeschuhwanderer, Winterwanderer usw. welche sich in Gebiete begeben, in welchen Lawinengefahr herrscht, müssen mit LVS-Gerät, Sonde und Schaufel ausgerüstet sein.
- Und: Es ist verboten alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren. Das Gesetz spricht zwar nicht von einem Limit von 0,5 Promille wie im Straßenverkehr, teilweise wird es jedoch so ausgelegt. Jedenfalls muss empfohlen werden, vor/nach und während der Ausübung des Skisports auf Skipisten und in deren Umfeld auf den Konsum von Alkohol oder bewusstseinsverändernde Substanzen strikt zu verzichten