Die Sesvennahütte © Thomas Engl


Der Alpenverein Südtirol (AVS) fordert die Landesregierung auf, alle Schutzhüttenbesitzer bei den Förderungsmaßnahmen gleich zu behandeln. Eine Bevorzugung der privaten Schutzhütten ist eine Geringschätzung des Ehrenamtes.

In Südtirol gibt es offiziell an die 100 Schutzhütten, davon sind rund 50 in Privatbesitz, 24 sind Eigentum des Landes Südtirol, 11 sind Eigentum des Alpenvereins (AVS) und 14 sind Eigentum des Club Alpino Italiano (CAI).

Richtigerweise werden die sich teilweise in schlechtem baulichem Zustand befindlichen Landesschutzhütten nach und nach vom Land aufwändig saniert. Der AVS erhält zusammen mit dem CAI für die Instandhaltung der eigenen Schutzhütten und von ca. 6.500 km Wege einen jährlichen Beitrag von 700.000 €.

Die meisten der Schutzhütten sind in die Jahre gekommen und benötigen eine dringende Sanierung, sei es um den sanitären und hygienischen Bestimmungen, den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, den Unterkünften für das Personal und auch der energetischen Sanierung gerecht zu werden.

Nach langwierigen Verhandlungen hat die Landesregierung dem AVS und dem CAI eine Sonderfinanzierung von 10 Mio. € auf 10 Jahren aufgeteilt versprochen. Das entspricht einem Beitrag pro Schutzhütte von ca. 417.000 €. Entgegen der gängigen Meinung sind diese Gelder an präzise Auflagen gekoppelt: so müssen die zwei Alpenvereine, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, selbst einen großen Teil der Ausgaben bestreiten. Die hierzu verwendeten finanziellen Mittel kommen jedoch nicht aus öffentlichen Bezuschussungen, sondern zu 90 % aus den Mitgliedsbeiträgen.

Sesvennahütte 1_(c)Andreas Pobitzer
Für die AVS-Sesvennahütte ist eine energetische Sanierung geplant. © Andreas Pobitzer

Die Nachricht, die Besitzer einer privaten Schutzhütte haben für die „Sanierung“ – sprich den Neubau derselben – 1.230.000 € an öffentlichen Geldern als Beitrag erhalten, ist für alle anderen Schutzhüttenbetreiber bzw. Schutzhüttenbesitzer in Südtirol eigentlich eine sehr gute Nachricht. Zudem hat die Landesregierung dem Betreiber die Zubehörflächen, die ja Domanialgrund sind, um einen Preis unter dem effektiven Wert verkauft. Dazu sei noch bemerkt, dass es sich bei dieser Hütte nach Ansicht des AVS um keine Schutzhütte im klassischen Sinne handelt, sondern eher um ein „Hotel in den Wolken“, es gibt nämlich im Umkreis von 1 bis 1,5 Stunden bereits drei historische Schutzhütten.

Gar einige der AVS-Schutzhütten stehen auf oder besetzen teilweise Domanialgrund, leider ist es bis heute nicht gelungen, die Besitzverhältnisse zu regeln, dafür muss der AVS aber Konzessionsgebühren bezahlen, die im letzten Jahr um das Sechsfache angestiegen sind. Auf Anfragen um einen eventuellen Ankauf hat der AVS nie eine klare Antwort bzw. in Gesprächen bloß Absagen bekommen.

Offensichtlich wird da mit zweierlei Maß gemessen und gefördert. Als alpine Vereine empfinden wir diese unterschiedliche Behandlung als eine Geringschätzung des Ehrenamtes und fordern die neue Landesregierung auf, die versprochene Sonderförderung zu verschriftlichen und damit auf eine verbindliche Basis zu bringen und im Allgemeinen auch den betroffenen Schutzhüttenbesitzern bei der Regelung der Eigentumsverhältnisse bereits angewandte Lösungen zu ermöglichen.