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Der Alpenverein unterstützt die Forderung nach der Rückholung der Vereinsregister der ehrenamtlichen Vereine und Verbände für das Land Südtirol.
Vorausgeschickt
Mit Beginn der Reform des Dritten Sektors durch das italienische Parlament im Jahr 2013 und mit dem Gesetzesdekret Nr. 117 vom 3. Juli 2017, wurde die Regelung für die ehrenamtlichen Vereine und Verbände auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Für die Vereine und Verbände in Südtirol, die bis dato in die Landesregister der ehrenamtlichen Vereine beim Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt eingeschrieben sind, ändern sich die bürokratischen und steuerrechtlichen Auflagen radikal.
Anstelle der Landesregister werden die Vereine und Verbände zukünftig in ein Staatsregister eingetragen und müssen sich somit den Richtlinien des Staates unterwerfen. Nicht mehr das Land, sondern der Staat entscheidet, welche Südtiroler Vereine und Verbände in diese Register eingetragen werden.
Mit dem Übergang und der Übermittlung der Daten der Register der ehrenamtlichen Vereine des Landes Südtirol an die Zentralverwaltung ab dem 23. November 2021 mit Übergangszeit bis am 21. Februar 2022, hat Südtirol die primäre Zuständigkeit an das Ministerium für Arbeit und Soziales in Rom abgegeben und somit einen wesentlichen Baustein der autonomen Selbstverwaltung verloren. Die lokalen Landesregister müssen nach Übermittlung in das staatliche Register vollständig gelöscht werden.
Problemstellung
Die damit verbundene Gleichstellung der kleinen Südtiroler Ortsvereine mit gesamtstaatlichen Großvereinen und Verbänden, die Gebäude verwalten und Betriebsstrukturen führen, ist nicht trag- und umsetzbar.
Neben dem bürokratischen Mehraufwand durch digitale Unterschriften, SPID Zugänge usw., stellt insbesondere die neue Rechnungslegung mit den staatlichen Vorgaben der Kassenführung des Dritten Sektors für die allermeisten kleinen Vereine ein existenzgefährdendes Problem dar.
Die Bilanzen können nicht mehr von den Vereinen selbst eingereicht werden, sondern müssen über einen Steuerberater bzw. Dienstleister nach Rom übermittelt werden. Ab einem bestimmten Jahresumsatz sind die Vereine sogar zu einer doppelten Buchführung (Journal und Bilanz) verpflichtet und müssen diese zudem von einem unabhängigen zugelassenen Rechnungsprüfer begutachten lassen, der den Vereinen viel Geld kosten wird.
Da bei Fehlern und Verstößen gegen diese Bestimmungen Strafen zwischen 5.000-20.000 Euro für den gesetzlichen Vertreter vorgesehen sind, werden sich zukünftig kaum noch Personen finden, die dieses Risiko auf sich nehmen und sich für die Arbeit als Vereinsvorstand zur Verfügung stellen.
Auch die neuen staatlichen Finanzbestimmungen sind für die Vereine in Südtirol so nicht umsetzbar. Gemäß staatlichen Vorgaben dürfen ehrenamtliche Vereine nur mehr 30 Prozent des Vereinsbudgets aus einer kommerziellen Tätigkeit erwirtschaften. Viele Vereine finanzieren sich aber größtenteils durch Einnahmen, die sie bei Festen, Konzerten usw. erwirtschaften und nur zu einem kleinen Teil aus öffentlichen Beiträgen.
Viele Südtiroler Vereine würden somit nicht mehr die Kriterien zur Eintragung in das staatliche Register erfüllen oder aufgrund der nicht umsetzbaren Bestimmungen erst gar nicht mehr darum ansuchen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen für die Dachverbände, da diese ebenfalls aus dem Register ausscheiden, wenn nicht über 50 Prozent ihrer Vereinsmitglieder im staatlichen Register eingetragen sind.
Südtirols Autonomie muss verteidigt werden! Eine Autonomie die scheibchenweise ihre Kompetenzen abgibt, geht langfristig vollständig verloren.
Forderung
Da das einheitliche Register in Rom bereits Realität ist, gilt dringender Handlungsbedarf. Die Landesregierung und die parlamentarischen Vertreter in Rom sollten daher für die Provinz Bozen – Südtirol folgende Änderungen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales verhandeln und einfordern:
Die Register für die in Südtirol tätigen ehrenamtlichen Vereine und Verbände muss im Sinne des Autonomiestatuts*, der Subsidiarität und des Bürokratieabbaus, wieder von der autonomen Provinz Bozen als primäre Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die Voraussetzungen zur Eintragung in diese Landesregister bzw. Austritt oder Ausschluss, sowie alle damit zusammenhängenden Bestimmungen und Kontrolltätigkeiten müssen autonom vom Land Südtirol selbst definiert und verwaltet werden.
Diese Sonderbestimmungen zur Regelung des Vereinswesens sollten durch einen Briefwechsel zwischen Wien und Rom abgesichert werden, gleich wie beim Finanzabkommen.
Am 21. Februar 2022 endet die Übergangsfrist für die Eintragung in das staatliche Register, sobald das Transferfenster abgeschlossen ist, beginnen weitere 180 Tage für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der eingetragenen Vereine. Die Zeit drängt somit, da eine Lösung für die über 1.000 eingeschriebenen Vereine offen ist. Viele werden mit der endgültigen Frist am 20. August 2022 dem „offiziellen“ Ehrenamt, welches einen Grundpfeiler zum Schutz unserer Kultur und Volksgruppe darstellt, den Rücken kehren, wodurch unserem Land ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht.
*) Art. 100 des Einheitstextes für den Dritten Sektor sieht eigene Schutzklauseln für Südtirol vor.
Promotoren
Die Südtiroler Vereine unterstützen hiermit die Forderungen der Initiative “Ehrenamt in Not” und ersuchen die politischen Verantwortungsträger in dieser Angelegenheit aktiv zu werden. In jeder Gemeinde Südtirols haben Vereine ebenfalls die Möglichkeit, mit ihrer Unterschrift die Forderungen zu unterstützen.