Speicherbeckenbau in Meran 2000 (C) Judith Egger
Bozen, 11. Dezember 2024
Dienststellenkonferenz: Appell der Alpin- und Umweltverbände
Beim Verfahren der Dienststellenkonferenz versammeln sich alle für einen bestimmten Projektantrag zuständigen Landesämter gleichzeitig an einem Tisch und begutachten gemeinsam das Projekt. Widerspricht das vorliegende Projekt jedoch einer einzigen Norm, beispielsweise dem Gesetz für Luftreinhaltung, musste es bisher von der Dienststellenkonferenz abgelehnt werden. Es ging also nie um eine Mehrheitsentscheidung, sondern um eine bürgerfreundliche Vorgehensweise.
Mit der neuen Regelung kann in der Dienststellenkonferenz die Mehrheit der Landesämter trotz einer möglichen Gesetzeswidrigkeit (z.B. die Norm der Luftreinhaltung wird verletzt) das Verfahren positiv entscheiden. Im Anschluss an diese Entscheidung kann das für die Materie zuständige Amt innerhalb von zehn Tagen beim Landeshauptmann Widerspruch einlegen, welcher wiederum nach fünf Tagen eine Sitzung einberuft. Wenn es in dieser Sitzung zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, schlicht und einfach weil das Gesetz für Luftreinhaltung verletzt wird, wird die Entscheidung an die Landesregierung weitergeleitet. Es ist zudem absurd, dass nunmehr sogar die Gemeindeverwaltungen eine Dienststellenkonferenz einberufen und dabei die Fäden ziehen können. Weiters sollen in der Dienststellenkonferenz nicht mehr die jeweiligen Fachleute das zuständige Amt vertreten, sondern einzig der Ressortdirektor. Wenn das nicht ein Bürokratiemonster ist?
Die Politik zieht in Person des Landeshauptmannes somit Verwaltungsverfahren an sich, die bisher auf technischer Ebene geklärt wurden. Beamte, die ihre Arbeit ernst nehmen und korrekt handeln, müssen bei möglicher Gesetzwidrigkeit beim Landeshauptmann einen Widerspruch einlegen. Diese Beamte werden in fürchterliche Situationen gebracht, denn wer macht schon gerne einen schriftlichen Widerspruch bei seinem obersten Vorgesetzten? Das ist massive politische Einflussnahme in technische Verfahren, um Bauprojekte, welche zwischen Wirtschaft und Politik ausgehandelt wurden, gegen Bedenken des Landschafts- und Umweltschutzes durchzudrücken.
Daher sprechen sich die Umwelt- und Alpinverbände vehement gegen diese Gesetzesänderung aus und fordern, dass in Zeiten der Klima- und Biodiversitätskrise achtsamer mit unserer Landschaft umgegangen wird. Dieser Vorschlag von Landeshauptmann Kompatscher zielt darauf ab, von Bauwirtschaft und Politik forcierte Wachstumsprojekte ohne Rücksicht auf Landschaft und Umwelt umzusetzen. Nicht mit uns!