eine Kletterverletzung ist kein seltenes Phänomen © AVS

Der Alpenverein Südtirol gewährleistet seinen Mitgliedern Versicherungsschutz. Wie genau erhält man aber nach einer Verletzung seinen Anspruch auf diese Versicherung?

Klettern macht Spaß, doch leider passieren auch Unfälle. Ob bei Kindern oder Erwachsenen, Anfängern oder Fortgeschrittenen, immer wieder entstehen durch das Sportklettern Verletzungen.

Viele Betroffene wissen nach einem Kletterunglück nicht, welche Schritte innerhalb der nächsten Stunden zu machen sind. Wenn die bzw. der Verletzte ein Alpenvereinsmitglied ist, dann steht der Alpenverein bei einem Unfall zur Seite – jedes AVS-Mitglied ist nämlich bei Kletterunfällen versichert.

AVS-Mitglieder haben Anspruch auf eine Versicherungsleistung

Der Alpenverein hat eine kurze Checkliste der Schritte erstellt, welche nach einem Kletterunfall durchgeführt werden sollten. Dadurch möchte der AVS die Stunden nach einer Verletzung etwas erleichtern und sicherstellen, dass jedes Mitglied den versprochenen Versicherungsschutz erhält.

Wie bin ich versichert, wenn ich mich beim Klettern als AVS-Mitglied verletzte?

  • Versichert ist immer die medizinisch notwendige Erstversorgung innerhalb der ersten 24 Stunden bis zu 2.000 €. Das heißt die Kosten am Tag des Unfalls und am Tag danach.
  • Solltest du dich verletzten kannst du am Tag des Unfalls ins Krankenhaus aber auch zu einem Privatarzt gehen und dich dort untersuchen lassen. Wichtig ist, dass du am Tag des Unfalls oder am Tag danach den Arzt aufsuchst. Die Kosten müssen direkt vom Mitglied beglichen werden.
  • Sobald die Behandlung abgeschlossen ist, kannst du deinen Unfall an folgende Mailadresse melden: office@alpenverein.it
  • Folgende Dokumente werden von dir benötigt: Schadensformular, Diagnose und Rechnung
  • Der AVS leitet den Unfall dann an die Versicherung weiter und erstattet die Kosten
Kletterunfälle beim Felsklettern können schwerwiegend sein, Erste Hilfe zu leisten ist besonders wichtig © Judith Bacher