Gewässer Schnalsbach © Klaus Bliem
Die dauerhafte Sicherung aller Lebensgrundlagen, die Anpassung an die Folgen des Klimawandels samt Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen sowie die nachhaltige Bewahrung der kulturellen Eigenständigkeit sieht der Alpenverein Südtirol als zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Als Anwalt der alpinen Natur- und Kulturlandschaft versucht er sich vor allem für jene Belange einzusetzen, welche der öffentliche Natur- und Umweltschutz nicht oder zu wenig berücksichtigt.
„Wir bewegen uns in der Natur und betreiben aktiven Naturschutz“, steht im Leitbild des AVS. Um diesen Punkt des Leitbildes genauer zu definieren wurde das AVS-Grundsatzprogramm für Natur und Umwelt erarbeitet. Ein erstes Grundsatzprogramm gab sich der AVS unter Federführung des damaligen Naturschutzreferenten Heiner Gschwendt bereits 1980. Im Jahr 2004 wurde das Programm überarbeitet und mit einigen Themen ergänzt. Die vorliegende aktualisierte Fassung (beschlossen von der 118. AVS-Hauptversammlung am 11.05.2024) versteht sich als Konkretisierung der gemeinsamen Leitlinien, die DAV, ÖAV und AVS im „Grundsatzprogramm zum Schutz und zur nachhaltigen Entwicklung des Alpenraumes sowie zum umweltgerechten Bergsport“ (2014) definiert haben.
Das AVS-Grundsatzprogramm für Natur und Umwelt gibt vor, wie sich der AVS und seine Mitglieder in der Natur bewegen, wie der Verein seine Infrastrukturen und Wege führt und welchen Beitrag der AVS selbst zum Umwelt- und Klimaschutz leisten will. Es ist für alle AVS-Mitglieder, Funktionärinnen und Funktionäre verbindlich.
Der AVS tritt außerdem immer wieder nach außen hin als umweltpolitischer Akteur auf und versteht sich als „Anwalt der Alpen“. Deshalb beinhaltet das Grundsatzprogramm viele Punkte, die den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Umgang mit Landschaft, Natur und Klima betreffen. Die dargestellte Reihenfolge der Handlungsfelder entspricht keiner Werteskala; alle Themenbereiche besitzen dieselbe Wichtigkeit.
Umweltpolitische Entwicklungen im Land können die Ausarbeitung detaillierterer Positionen des AVS zu Themen wie zum Beispiel der Nutzung erneuerbarer Energiequellen erforderlich machen. Diese sind wichtig, wenn sich der AVS in der Öffentlichkeit zu umweltrelevanten Themen äußert. Sie bilden zusammen mit dem vorliegenden Grundsatzprogramm den Rahmen für die Naturschutzarbeit im Verein, können aber die Einzelprüfung von Projekten nicht ersetzen.
Gemeinsame Leitlinien AVS, DAV, ÖAV
- Ganzheitliches Naturverständnis fördern und kulturelles Erbe bewahren
- Grundfunktionen des Alpenraums sichern
- Alpine Raumordnung weiter entwickeln und umsetzen
- Natürliche Lebensgrundlagen erhalten und Schutzgebiete sichern
- Touristische Wachstumsspirale durchbrechen und unerschlossene Räume erhalten
- Natur- und umweltverträgliche Formen des Tourismus fördern
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung anstreben
- Die Energiezukunft kritisch mitgestalten
- Alpenkonvention stärken und umsetzen
- Zu natur- und umweltverträglichem Verhalten anleiten
- Die alpine Infrastruktur für den Bergsport ökologisch ausrichten