Talstation Tiers ©HPV
Das Verwaltungsgericht Bozen hat im Dezember letzten Jahres den Rekurs der Alpin- und
Umweltschutzverbände gegen die unzulässige, landschaftszerstörende Verbauung von ca. 1.000 m3 an der Berg- und Talstation der Seilbahn Tiers – Frommer Alm abgewiesen. Dem Urteil zufolge waren die nicht genehmigten Volumina „auf den ersten Blick nicht erkennbar“, und die Verbände hätten auch kein grundsätzliches Interesse, gegen diese missbräuchliche Zerstörung der Landschaft zu klagen.
Gemeinsame Pressemitteilung von Alpenverein Südtirol, CAI Alto Adige, Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Heimatpflegeverband Südtirol und Mountain Wilderness
Die Verbände hingegen sind der Ansicht, dass die Erweiterung eines Gebäudes um ein Volumen von 1000 m3 nicht zu übersehen ist! Man bedenke, dass dieses Ausmaß einem 10 Meter hohen, dreistöckigen Gebäude entspricht. Hinsichtlich des fehlenden grundsätzlichen Interesses gegen die Zerstörung der Landschaft zu klagen, sind die Verbände der Ansicht, dass der Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt ein wesentlicher Punkt ihrer Satzungen und ihres Auftrags ist, was ihnen kein Gericht verwehren kann, auch weil eine intakte Natur und Landschaft ein, auch verfassungsrechtlich geschütztes, Allgemeingut ist.
Zudem weisen die Verbände darauf hin, dass die Tierser Seilbahn AG öffentliche Gelder in Höhe von 11,3 Millionen Euro erhalten hat, die bereits ausbezahlt worden sind, während das Rekursverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch anhängig war. Durch eine Vereinbarung mit der
Staatsanwaltschaft, die die Zuschüttung einiger Gebäudeteile als Ausgleich für die illegal errichtete Kubatur vorsah, wurde auf sehr ungeschickte Weise versucht, diesen Missbrauch zu sanieren.
Die Verbände beanstanden dieses Urteil des Verwaltungsgerichtes, denn wer, wenn nicht sie, soll gegen missbräuchliche Eingriffe in Natur und Landschaft öffentlich die Stimme erheben, wer sonst soll diesem so lebensnotwendigen Allgemeingut zu Schutz verhelfen? Wenn dieses Urteil des Verwaltungsgerichts nicht aufgehoben wird, gibt es einen Präzedenzfall, und es wird in der Provinz Bozen kaum mehr möglich sein, sich gegen weiteren Missbrauch und Zerstörung der Landschaft zu wehren, wie es leider immer wieder ungeniert passiert (z.B. wie im Naturdenkmal „Steinerne Stadt“
am Sellajoch bereits geschehen). Wollen wir es zulassen, dass unser Land von der Ski- und Tourismusindustrie schutzlos ausgebeutet und verunstaltet wird?
Aus diesen Gründen haben die Verbände das Urteil vor dem Staatsrat angefochten.