Gewässer Schnalsbach © Klaus Bliem
Die dauerhafte Sicherung aller Lebensgrundlagen und die nachhaltige Bewahrung der kulturellen Eigenständigkeit sieht der Alpenverein Südtirol als zentrale Herausforderungen unserer Zeit. Als Anwalt der alpinen Natur- und Kulturlandschaft versucht er sich vor allem für jene Belange einzusetzen, welche der öffentliche Natur- und Umweltschutz nicht oder zu wenig berücksichtigt.
Dabei geht der AVS von der Prämisse aus, dass ein ganzheitlicher Umweltschutz das Erkennen der Einheit von Ökologie, Kultur und Ökonomie voraussetzt. Das Etablieren dieses Ansatzes in allen gesellschaftlichen Ebenen ist Ansinnen des Vereins.
Das Grundsatzprogramm wurde zum ersten Mal am 1. März 1980 von der Hauptversammlung genehmigt und ist verbindlich für den gesamten AVS und seine Organe. Nach 25 Jahren wurde es den neuen Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst, wobei auch Inhalte des „AVS – OeAV – DAV-Grundsatzprogramms zur umwelt- und sozialverträglichen Entwicklung und zum Schutz des Alpenraumes“ (1994) integriert wurden. Die Genehmigung erfolgte in der 89. AVS-Hauptversammlung am 20. November 2004, in gedruckter Form erschien das Grundsatzprogramm schließlich 2005. Es versteht sich als Bestandteil und Konkretisierung des AVS-Leitbilds.
Das Grundsatzprogramm gliedert sich in zwei Abschnitte. Alle aufgelisteten Themenbereiche besitzen dieselbe Wichtigkeit.
Leitlinien – Grundsatzziele
- Ganzheitliches Naturverständnis fördern
- Grundfunktionen des Alpenraums nachhaltig sichern
- Regionale Wirtschaftskreisläufe stärken
- Ansässige Bevölkerung vorrangig berücksichtigen
- Erschließungstätigkeit beenden
- Ökologisch verträgliche Tourismusformen fördern
- Konsens zwischen Naturschutz und Erholung anstreben
- Umweltgerechtes Verhalten fördern
- Eigene Umweltschutzaktivitäten intensivieren
- Zusammenarbeit auf allen Ebenen verstärken