Artenvielfalt Wiese © Judith Egger
Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Alpen. Ihre wesentlichen Ziele sind die Erhaltung der ökologischen Funktion des Alpenraumes, die nachhaltige Nutzung dieses Raumes sowie der Schutz der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung.
Der AVS bekennt sich zu diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk und zu ihrer Umsetzung im Sinne einer länderübergreifenden Zusammenarbeit. Als Mitgliedsverein des Club Arc Alpin (CAA) – dem Dachverband der Alpenvereine – welcher in seinen Statuten als Vereinszweck u.a. die Umsetzung der Alpenkonvention zum Ziel hat, liegt auch beim AVS einer seiner Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung und Anwendung der Alpenkonventionsinhalte.
Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenanrainerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien zu einer gemeinsamen Politik der nachhaltigen Entwicklung im Alpenbogen verpflichtet. Im Alpenbogen leben rund 14 Millionen Menschen, und rund 120 Millionen Touristen besuchen ihn jährlich (Beispiel Südtirol: 7,3 Mio. Ankünfte und über 32 Mio. Nächtigungen im Jahr 2017; Quelle: ASTAT).
Die Durchführungsprotokolle stellen das Herzstück der Alpenkonvention dar und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der festgelegten Ziele. Bis dato sind acht Protokolle detailliert ausformuliert und von den meisten Vertragspartnern unterzeichnet und ratifiziert worden (seit 2013 haben in Italien alle Protokolle volle Gesetzeskraft erlangt). Die Protokolle decken folgende Bereiche ab: Bodenschutz, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Verkehr, Energie. Zusätzlich wurden zu verschiedenen Themen Ministererklärungen verabschiedet.
Organisation
Bei Bedarf setzt der Ständige Ausschuss Arbeitsgruppen aus Experten ein. Sie sind zuständig für die Erarbeitung von neuen Protokollen, Empfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen, sie beobachten die laufenden Entwicklungen und erstellen Arbeitsfortschrittsberichte für die Alpenkonferenz und den Ständigen Ausschuss.
”Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenanrainerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien zu einer gemeinsamen Politik der nachhaltigen Entwicklung im Alpenbogen verpflichtet.
Die Rolle des CAA
Alpen/Sieben Seen © Sigrid Leitner, Alpen/Ortlergruppe © Johannes Pardeller
Bedeutung der Alpenkonvention auf regionaler Ebene
Protokoll Verkehr: 2018 lehnte der Ständige Ausschuss der Alpenkonvention einstimmig die Realisierung der Alemagna-Autobahn München-Venedig ab.