@ Miriam Federspiel
Zum Schutz vor dem Coronavirus werden von der Landesregierung laufend neue Maßnahmen beschlossen. Wir sind bemüht, neue Verordnungen auf dieser Seite zu veröffentlichen.
Aufgrund der geltenden Verordnungen von Landeshauptmann Arno Kompatscher wurden für den Zeitraum vom 28. Juni bis zum 30. September 2022 neue Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie nach dem Ende des nationalen Notstandes erlassen.
FFP2-Masken
Für unseren Vereinsbereich gilt die Anwendung dieses Mund-Nasen-Schutzes weiterhin für:
- die Inanspruchnahme des öffentlichen und interregionalen Personennahverkehrs,
- die Inanspruchnahme von Bussen, die für die Vermietung mit Fahrer bestimmt sind.
Vom Maskenschutz nicht betroffen sind zusammenlebende Personen und Kinder unter 6 Jahren sowie Personen bei Ausübung sportlicher Tätigkeiten.
Für Auslandsreisen sind die jeweils geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen.
Schutzhütten
Für die AVS-Hütten empfehlen wir weiterhin die Reservierung über das Online-Reservierungssystem, E-Mail oder Telefon.
Bei neuen Verordnungen werden diese Hinweise angepasst. Im Zweifelsfall gelten die behördlichen Bestimmungen.