Der AVS bekennt sich zu diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk und zu ihrer Umsetzung im Sinne einer länderübergreifenden Zusammenarbeit. Als Mitgliedsverein des Club Arc Alpin (CAA) – dem Dachverband der Alpenvereine – welcher in seinen Statuten als Vereinszweck u.a. die Umsetzung der Alpenkonvention zum Ziel hat, liegt auch beim AVS einer seiner Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung und Anwendung der Alpenkonventionsinhalte.
Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenanrainerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien zu einer gemeinsamen Politik der nachhaltigen Entwicklung im Alpenbogen verpflichtet. Im Alpenbogen leben rund 14 Millionen Menschen, und rund 120 Millionen Touristen besuchen ihn jährlich (Beispiel Südtirol: 5,4 Mio. Ankünfte und über 23,7 Mio. Nächtigungen im Jahr 2021; Quelle: ASTAT).
Die Durchführungsprotokolle stellen das Herzstück der Alpenkonvention dar und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der festgelegten Ziele. Bis dato sind acht Protokolle detailliert ausformuliert und von den meisten Vertragspartnern unterzeichnet und ratifiziert worden (seit 2013 haben in Italien alle Protokolle volle Gesetzeskraft erlangt). Die Protokolle decken folgende Bereiche ab: Bodenschutz, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Verkehr, Energie. Zusätzlich wurden zu verschiedenen Themen Ministererklärungen verabschiedet.