Artenvielfalt Wiese © Judith Egger

Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz der Alpen. Ihre wesentlichen Ziele sind die Erhaltung der ökologischen Funktion des Alpenraumes, die nachhaltige Nutzung dieses Raumes sowie der Schutz der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung.

Logo Alpenkonvention AVS

Der AVS bekennt sich zu diesem völkerrechtlich verbindlichen Vertragswerk und zu ihrer Umsetzung im Sinne einer länderübergreifenden Zusammenarbeit. Als Mitgliedsverein des Club Arc Alpin (CAA) – dem Dachverband der Alpenvereine – welcher in seinen Statuten als Vereinszweck u.a. die Umsetzung der Alpenkonvention zum Ziel hat, liegt auch beim AVS einer seiner Arbeitsschwerpunkte bei der Umsetzung und Anwendung der Alpenkonventionsinhalte.

Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenanrainerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien zu einer gemeinsamen Politik der nachhaltigen Entwicklung im Alpenbogen verpflichtet. Im Alpenbogen leben rund 14 Millionen Menschen, und rund 120 Millionen Touristen besuchen ihn jährlich (Beispiel Südtirol: 5,4 Mio. Ankünfte und über 23,7 Mio. Nächtigungen im Jahr 2021; Quelle: ASTAT).

Die Durchführungsprotokolle stellen das Herzstück der Alpenkonvention dar und beinhalten die Bestimmungen zur Umsetzung der festgelegten Ziele. Bis dato sind acht Protokolle detailliert ausformuliert und von den meisten Vertragspartnern unterzeichnet und ratifiziert worden (seit 2013 haben in Italien alle Protokolle volle Gesetzeskraft erlangt). Die Protokolle decken folgende Bereiche ab: Bodenschutz, Berglandwirtschaft, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Verkehr, Energie. Zusätzlich wurden zu verschiedenen Themen Ministererklärungen verabschiedet.

Organisation

Die Organisation der Alpenkonvention ist mehrstufig, mit dem beschlussfassenden Organ Alpenkonferenz (Minister der Alpenstaaten), dem Ständigen Ausschuss (Delegierte der Vertragsparteien) als ausführendem Organ der Alpenkonferenz und dem Ständigen Sekretariat mit Generalsekretärin und Mitarbeitern (Hauptsitz Innsbruck, Außenstelle Bozen), welches auf Fach- und Verwaltungsebene die Organe der Alpenkonvention unterstützt, Öffentlichkeitsarbeit betreibt, alpine Forschungsprojekte koordiniert, ein Alpenbeobachtungs- und -informationssystem (ABIS) betreut und Übersetzungstätigkeiten leistet.

Bei Bedarf setzt der Ständige Ausschuss Arbeitsgruppen aus Expertinnen und Experten ein. Sie sind zuständig für die Erarbeitung von neuen Protokollen, Empfehlungen und Umsetzungsmaßnahmen, sie beobachten die laufenden Entwicklungen und erstellen Arbeitsfortschrittsberichte für die Alpenkonferenz und den Ständigen Ausschuss.

Mit der Unterzeichnung der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenanrainerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien zu einer gemeinsamen Politik der nachhaltigen Entwicklung im Alpenbogen verpflichtet.

Die Rolle des CAA

Die Arbeitsgruppen und Plattformen bieten Organisationen mit Beobachterstatus (dazu gehört der CAA) die Möglichkeit, sich fachlich einzubringen. Derzeit sitzt eine AVS-Vertreterin, delegiert vom CAA, als Beobachterin in der Arbeitsgruppe „Große Beutegreifer, wildlebende Huftiere und Gesellschaft – WISO“. Ein Vertreter des CAA nimmt als Beobachter an den Sitzungen des Ständigen Ausschusses und des Überprüfungsausschusses teil.

Logo Club Arc Alpin I AVS
Alpen/Sieben Seen © Sigrid Leitner, Alpen/Ortlergruppe © Johannes Pardeller

Bedeutung der Alpenkonvention auf regionaler Ebene

Protokoll Energie: Im Jahr 2012 ersuchte der CAA den Überprüfungsausschuss der Alpenkonvention, die Kompatibilität des geplanten Windparks Sattelberg mit dem Protokoll Energie zu überprüfen. Nach mehreren Vertagungen rang sich der Überprüfungsausschuss schlussendlich keine eindeutige Aussage ab.

Protokoll Verkehr: 2018 lehnte der Ständige Ausschuss der Alpenkonvention einstimmig die Realisierung der Alemagna-Autobahn München-Venedig ab.

Anwendung der Alpenkonvention im AVS

Ein konkretes Projekt zur Umsetzung der Ziele des Tourismusprotokolls ist das vom ÖAV initiierte Regionalentwicklungsprojekt Bergsteigerdörfer – seit dem Beitritt von Matsch (2017) und Lungiarü (2018) auch in Südtirol etabliert. Sensibilisierungsprojekte wie „Freiheit mit Rücksicht“, Alm- und Biotoppflegeaktionen, Umweltbildungsangebote zur Sensibilisierung für die Bedeutung der alpinen Lebensräume oder Energieeffizienzmaßnahmen auf Schutzhütten sind weitere Beispiele für die Anwendung der Protokolle der Alpenkonvention auf lokaler Ebene.